AGB´s
Barbara Friess Foto & Fashion GmbH
Fotografie · Weddings · Videografie
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Foto- und Videoleistungen der Barbara Friess Foto & Fashion GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“). Vertragspartner ist der jeweilige Kunde (nachfolgend „Auftraggeber“).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten sie auch für zukünftige Aufträge desselben Auftraggebers.
- Der konkrete Leistungsumfang (insbesondere Art und Dauer der Begleitung, Mindestbildanzahl, Zusatzleistungen, Honorar und Reisekosten) ergibt sich aus der individuellen Buchungszusammenfassung bzw. dem Angebot der Auftragnehmerin. Bei Abweichungen zwischen Buchungszusammenfassung und diesen AGB geht die Buchungszusammenfassung vor.
- Ablauf des Vertragsschlusses: Nach der Anfrage übersendet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber eine Buchungszusammenfassung mit allen vereinbarten Leistungen und dem Honorar sowie diese AGB. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die vereinbarte Anzahlung leistet oder die Buchung in Textform (auch per E-Mail oder Messenger) bestätigt. Mit der Anzahlung bzw. der Bestätigung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Angebote der Auftragnehmerin sind bis zur Annahme freibleibend.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
- Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch qualifizierte Dritte (Team- bzw. Ersatzfotograf:innen) zu erbringen.
- „Fotografien“ bzw. „Bildmaterial“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin erstellten Bild- und Videoprodukte, unabhängig von Form und Medium. Es handelt sich um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 UrhG.
- Soweit der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung erteilt, ist die Auftragnehmerin in der künstlerischen und technischen Gestaltung (Bildauffassung, Auswahl, Bearbeitung) frei. Reklamationen, die sich allein gegen den künstlerischen Stil richten, sind ausgeschlossen.
- Bei Aufnahmen von Personen oder Objekten, an denen Rechte Dritter bestehen, stellt der Auftraggeber sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen und Rechteinhaber vorliegen.
§ 2 Kein Widerrufsrecht bei terminierten Leistungen
- Foto- und Videoreportagen sowie Shootings, die die Auftragnehmerin zu einem konkret vereinbarten Termin oder in einem konkret vereinbarten Zeitraum erbringt (insbesondere Hochzeitsreportagen), sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin bzw. Zeitraum vorgesehen ist. Für solche Verträge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, auch wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.
- Ebenso besteht kein Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren und Leistungen, die nach Kundenwunsch individuell angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), insbesondere individuell gestaltete Alben, Prints und Fotobücher sowie die individuell für den Auftraggeber erstellten und bearbeiteten Bilddateien.
- Der Auftraggeber wird auf den Ausschluss des Widerrufsrechts bereits vor Vertragsschluss in der Buchungszusammenfassung ausdrücklich hingewiesen.
- Die Regelungen zur Stornierung in § 4 bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von einem Widerrufsrecht.
§ 3 Vergütung und Zahlung
- Das Honorar richtet sich nach der Buchungszusammenfassung und versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Reisekosten werden gesondert nach Vereinbarung berechnet.
- Zur verbindlichen Reservierung des Termins leistet der Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 40 % des vereinbarten Gesamthonorars (bzw. in der in der Buchungszusammenfassung genannten Höhe). Mit Eingang der Anzahlung ist der Termin verbindlich gebucht.
- Die Restzahlung wird nach Durchführung des Termins mit Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
- Die Lieferung bzw. Freigabe der Bilder sowie die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars. Bis dahin verbleiben die erstellten Werke und die Nutzungsrechte bei der Auftragnehmerin.
- Wird die für die Durchführung vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, erhöht sich das Honorar entsprechend dem vereinbarten Stunden- bzw. Tagessatz.
§ 4 Stornierung und Ausfallentschädigung
- Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit vor dem Termin in Textform absagen (§ 648 BGB). Da die Auftragnehmerin den Termin exklusiv für den Auftraggeber reserviert und andere Anfragen für diesen Zeitraum ablehnt, entsteht ihr durch eine Absage ein Schaden.
- Für diesen Fall wird – gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Absage vor dem vereinbarten Termin – folgende pauschale Ausfallentschädigung vereinbart. Ersparte Aufwendungen der Auftragnehmerin sind darin bereits pauschal berücksichtigt:
- bis 6 Monate vor dem Termin: 40 % des Gesamthonorars
- ab 6 bis 3 Monate vor dem Termin: 50 % des Gesamthonorars
- ab 3 Monate bis 1 Monat vor dem Termin: 60 % des Gesamthonorars
- ab 1 Monat bis 14 Tage vor dem Termin: 75 % des Gesamthonorars
- ab 14 Tage bis 48 Stunden vor dem Termin: 85 % des Gesamthonorars
- weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder am Termintag: 90 % des Gesamthonorars
- Die bereits geleistete Anzahlung wird auf die Ausfallentschädigung angerechnet.
- Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Auftragnehmerin durch die Absage kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet er nur den nachgewiesenen geringeren Betrag bzw. keine Entschädigung. Der Auftragnehmerin bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
- Vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin und findet der Auftrag zu diesem statt, entfällt die Ausfallentschädigung.
- Keine Ausfallentschädigung fällt an, wenn die Absage auf einer nachgewiesenen schweren Erkrankung des Auftraggebers (ärztliches Attest) oder einem Todesfall in der Familie beruht und kein Ersatztermin zustande kommt.
- Ist die Auftragnehmerin zu einem vereinbarten Ersatztermin bereits anderweitig gebucht, kann sie eine gleichwertige Ersatzfotografin bzw. einen gleichwertigen Ersatzfotografen aus ihrem Team stellen. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
§ 5 Höhere Gewalt
- Können vereinbarte Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Unwetter, Epidemien bzw. Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur) nicht wie geplant erbracht werden, ist dies von keiner Partei zu vertreten.
- Beide Parteien verpflichten sich in diesem Fall, sich um einen Ersatztermin mit gleichem Leistungsumfang zu bemühen. Die geleistete Anzahlung bleibt gültig und wird auf den Ersatztermin angerechnet. Höhere Gewalt berechtigt nicht zum entschädigungslosen Rücktritt.
- Kommt ein Ersatztermin endgültig nicht zustande, rechnen die Parteien die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen fair ab.
§ 6 Nutzungs- und Urheberrecht
- Das Urheberrecht an allen erstellten Werken verbleibt bei der Auftragnehmerin bzw. der oder dem ausführenden Fotograf:in. Es ist nach dem Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
- Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Hiervon umfasst sind insbesondere die Nutzung im privaten Umfeld, das Teilen mit Familie, Freunden und Hochzeitsgästen sowie die Veröffentlichung auf privaten, nicht gewerblichen Social-Media-Profilen des Auftraggebers.
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet sind: jede kommerzielle oder gewerbliche Nutzung, der Verkauf oder die Weiterlizenzierung der Bilder an Dritte sowie eine Bearbeitung, die das Werk in seinem wesentlichen Charakter verändert oder verfremdet (z. B. Composing, Montage). Übliche private Anpassungen (z. B. Zuschnitt oder Filter für die private Nutzung) sind zulässig, solange sie das Werk nicht entstellen (§ 14 UrhG).
- Bei einer genehmigten Verwertung kann die Auftragnehmerin verlangen, als Urheberin genannt zu werden (§ 13 UrhG).
- Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial in hoher Auflösung im Format JPG. Die Herausgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Mindestanzahl der gelieferten Bilder ergibt sich aus der Buchungszusammenfassung.
- Die Auftragnehmerin bewahrt die Original-Auswahlfotos sowie die fertig bearbeiteten Bilddaten für die Dauer von 5 Jahren ab Lieferung auf. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung; eine Löschung ist zulässig. Eine darüber hinausgehende Archivierung ist nicht geschuldet und erfolgt ohne Gewähr.
- Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte sowie Sonderkonditionen (z. B. bei Personen der Zeitgeschichte) bedürfen der Textform.
§ 7 Alben und Leistungen Dritter
- Bei Bestellung eines Albums erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb von ca. 4–5 Wochen nach Freigabe des Designs durch den Auftraggeber.
- Die Auftragnehmerin ist insoweit von den Lieferzeiten des jeweiligen Herstellers abhängig. Für Lieferverzögerungen, die der Hersteller zu vertreten hat, haftet die Auftragnehmerin nicht.
- Zur Herstellung von Alben, Prints und ähnlichen Produkten werden die erforderlichen Bilddaten an spezialisierte Dienstleister (Druckereien bzw. Labore) übermittelt. Dies erfolgt ausschließlich zur Auftragserfüllung und auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen (siehe § 9).
§ 8 Haftung
- Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Für Verlust oder Beschädigung digitaler Bilddaten haftet die Auftragnehmerin nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Sie trifft angemessene Sicherungsmaßnahmen (mehrfache Datensicherung).
- Erscheint die Auftragnehmerin aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche schwere Erkrankung, Unfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen) nicht oder verspätet zum Termin, bemüht sie sich – soweit möglich – um gleichwertigen Ersatz. Eine weitergehende Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit sie die Umstände nicht zu vertreten hat.
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftraggeber wird gebeten, offensichtliche Mängel nach Lieferung innerhalb angemessener Frist mitzuteilen, damit eine Nachbesserung erfolgen kann.
§ 9 Datenschutz
- Die Auftragnehmerin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und zur Durchführung des Vertrags. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.
- Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Druckdienstleister im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO).
- Eine Nutzung von Bildern des Auftraggebers zu Werbe- und Eigenmarketingzwecken der Auftragnehmerin (z. B. Website, Portfolio, Social Media) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Auftraggebers.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Nebenabreden bestehen nicht; nachträgliche Änderungen bedürfen der Textform.
- Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland, ist Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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